„Meine Freundin Volker“

WOW – ganz großes Kino, das die ARD am Freitag zu bester Primetime gezeigt hat.

Der große Schauspieler Axel Milberg hat in diesem bemerkenswertem Film mit einer unglaublichen Selbstverständlichkeit die Person Volker gespielt – Drag Queen, Schauspieler* in und eine äußerst lebenserfahrene Person.

Ein Vorbild für einen kleinen Jungen, der durch Volker endlich seine Lebensrolle findet, aber auch durch seine Freundschaft an Selbstbewusstsein und Mut gewinnt.

Ich nehme in diesem Zusammenhang nochmal das Wort selbstverständlich in den Mund. Dieser wundervolle Film zeigt mit einfachen Mitteln, dass es Kinder gibt, die mit  ihrer Rolle im angeborenen Geschlecht nicht d`accord gehen. Sie sind auf der Suche und finden ihr großes Lebensglück, wenn sie endlich entdecken, dass sie  in einer anderen Geschlechterrolle „zuhause sind“.

Genau dieser Umstand wird in diesem Film auf beeindruckende Weise erzählt. Gleichzeitig wird eindrucksvoll im Nebenstrang dargestellt wie gefährlich ein Leben als  trans* Person noch immer ist.

Neben Axel Milberg gratulieren wir von Herzen der großen Drag Queen Electra Pain, die eine tolle schauspielerische Leistung in diesem Film gespielt hat. Unsere Stiftung ist mit Electra Pain in herzlicher Freundschaft verbunden.

Danke, dass du dein Know how in der Szene und dein schauspielerisches Talent in diesem besonderen und wertvollen Film eingebracht hast.

Dieser Film wird das Thema trans ein großes Stück voranbringen.

Wer ihn verpasst hat – guckt ihn euch unbedingt an in der ARD Mediathek!

Herzlichst

Eure Eva-Maria Popp

„Kommunikationstante“ der Stiftung

Redakteurin der SK WelcomeHome Stiftung

Hab` ich mich verhört?

Die Moderatorin im ZDF MorgenMagazin erzählt gerade, dass in Zukunft ein einfaches Verfahren beim Standesamt ausreichen soll, um die Identität von trans* Personen zu ändern.

Ich kann es kaum glauben, denn seit 40 Jahren werden sie von einem diskriminierenden Transsexuellengesetz terrorisiert.

Ob trans, inter oder nicht-binär – wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss bislang ein Gerichtsverfahren durchlaufen. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das ändern. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.

Damit ergreift die Bundesregierung proaktiv die Initiative, das diskriminierende Transsexuellengesetz nach über 40 Jahren endlich zu ändern.

„Das bisherige Gesetz ist heillos medizinisch veraltet und pathologisierend in Bezug zur Transgeschlechtlichkeit.“

Mit diesen deutlichen Worten begründen die Verantwortlichen in Justiz- und Familienministerium den aktuellen Gesetzesentwurf.

Künftig soll für eine Änderung des Geschlechtseintrags kein Gerichtsverfahren durchlaufen werden oder ärztliche Bescheinigungen und Sachverständigengutachten vorgelegt werden.

Zielgruppe des neuen Gesetzes sind transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Hier kurze Begriffserklärungen für alle Leser* innen, die sich noch nicht in der Materie auskennen:

„Trans“ meint Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

„Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen.

Als „ nicht-binär“ bezeichnen sich Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.

Liebe Leser* innen, ich freue mich sehr für die trans* Community und alle Menschen, denen das neue Gesetz in Kürze eine große Portion Selbstbestimmung zurückgeben wird, vor allem Würde. Nun hoffen wir alle zusammen, dass das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten wird und damit die Welt wieder ein Stückchen besser macht.

Eure Eva-Maria Popp

„Kommunikationstante“ der Stiftung

Redakteurin der SK WelcomeHome Stiftung